Besonderes Augenmerk der "Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)" liegt auf dem Ausbau der Beratungsmethode des „Peer Counselings“, der Beratung von Betroffenen für Betroffene. Die EUTB®wurde mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt, um die Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck oder dem Wunsch nach einem Persönlichen Budget zu stärken. Sie wird niedrigschwellig und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern angeboten.