Ziel der Berufsorientierung ist es, die persönlichen Neigungen und die Kompetenzen der Jugendlichen heraus zu finden. Das geschieht durch eine Kompetenzermittlung und durch Praxiserfahrungen (zum Beispiel Praktika oder Betriebsbesichtigungen).
Der zeitliche Ablauf der Berufsorientierung erfolgt bei inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern analog zur Berufsorientierung in den Regelklassen.
Die Berufsorientierung startet ab der fünften Klasse und wird den Klassen 7 und 8 durch erste Praxiserfahrungen und Kompetenzermittlung konkreter. Die Entscheidungen über die weiteren beruflichen oder berufsschulischen Schritte werden im letzten Schuljahr getroffen.
Die Berufsorientierung ist ein individueller Prozess, bei dem Jugendliche mit Behinderung von verschiedenen Stellen Unterstützung bekommen können.
Ausführliche Informationen zur Berufsorientierung und zu den Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie im beigefügten Flyer.
Ablauf der Berufsorientierung und Berufsberatung bei inklusiver Beschulung
Die Agentur für Arbeit bietet für Jugendliche und junge Erwachsene, die vor der Berufswahl stehen, eine Berufsberatung an. Auch Eltern und Erziehungsberechtigte können dort ihre Fragen stellen. Soweit für die jungen Menschen mit Behinderung bereits ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot durch das Regierungspräsidium festgestellt wurde, erfolgt die Einzelberatung durch Beraterinnen und Berater für Berufliche Rehabilitation und Teilhabe. Sie informieren und beraten über mögliche Ausbildungsformen und Finanzierungsmöglichkeiten.
Auch der Integrationsfachdienst Karlsruhe (IFD) unterstützt Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf bei der beruflichen Orientierung, Vorbereitung, Erprobung und Aufnahme einer geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsstelle.
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
E-Mail: Karlsruhe-Rastatt.262-Reha2@arbeitsagentur.de
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt | Berufliche Rehabilitation und Teilhabe
Integrationsfachdienst Karlsruhe (IFD)
Die Möglichkeit, praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln, ist Teil der Berufsorientierung an allen allgemeinbildenden Schulen. Damit inklusiv beschulte Jugendliche für sie passende Angebote bekommen, gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten.
Der Integrationsfachdienst Karlsruhe (IFD) steht Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung, Vorbereitung, Erprobung und Aufnahme einer geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsstelle beratend zur Seite.
BeoNetzwerk, die Einrichtung zur vertieften Berufsorientierung des Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe, bietet Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 verschiedene Möglichkeiten, um praxisorientierte Einblicke in unterschiedlichen Betrieben und Berufsfeldern zu bekommen. Die Angebote von BeoNetzwerk sind inklusiv.
Ziel der Berufswegeplanung ist es, junge Menschen bei der Berufswahl zu unterstützen und ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben und Zugänge zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Bei inklusiv beschulten Jugendlichen sind, je nach Art der Beeinträchtigung, bestimmte Maßnahmen notwendig, um ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen. Deswegen muss die Berufswegeplanung zwischen unterschiedlichen Stellen abgestimmt werden. Neben der Schule und dem Staatlichen Schulamt sind dabei das Reha-Team der Agentur für Arbeit und der Integrationsfachdienst wichtige Beteiligte in diesem Prozess.
Die Berufswegeplanung orientiert sich an den beruflichen Interessen und an den festgestellten Kompetenzen der Jugendlichen.
Die Berufswegekonferenz ist der wichtigste Teil der Berufswegeplanung. Dort werden Möglichkeiten, berufliche Perspektiven und Ziele sowie die Teilhabe am Arbeitsleben der Jugendlichen mit Behinderung geplant, entwickelt und in Bahnen gelenkt. Die Berufswegekonferenz wird im Schuljahr vor dem Übergang auf eine berufliche Schule der Sekundarstufe II oder dem Übergang in eine Berufsausbildung oder eine Berufsvorbereitung durchgeführt.
Das Staatliche Schulamt hat die Federführung bei der Berufswegekonferenz. Neben den Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten werden die für die Berufswegekonferenz relevanten Stellen mit einbezogen: Dazu gehören die Agentur für Arbeit und der Integrationsfachdienst sowie nach individuellem Bedarf weitere Experten und Kostenträger.
Arbeitsstelle Kooperation des Staatlichen Schulamts Karlsruhe
Grundsätzlich kommen alle betrieblichen, außerbetrieblichen und schulischen Berufsausbildungen auch für Menschen mit Behinderung in Betracht. Ziel ist es, dass möglichst viele Jugendliche mit Handicap eine betriebliche Ausbildung absolvieren. Häufig kann dies nur mit einer angemessenen Unterstützung gelingen. Die individuellen Voraussetzungen, die die Jugendlichen mitbringen, sind ausschlaggebend dafür, wie die Ausbildung durchgeführt werden kann. Unterstützung bieten die Agenturen für Arbeit, Integrationsämter, Integrationsfachdienste und Bildungseinrichtungen wie Bildungswerke der Wirtschaft oder Berufsbildungswerke.
In Schulen oder bei schulischen Ausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf einen sogenannten Nachteilsausgleich. Der Antrag auf Nachteilsausgleich bei Abschlussprüfungen ist spätestens mit dem Antrag auf Prüfungszulassung bei der Kammer zu stellen, die für den Ausbildungsberuf zuständig ist.
Sollte eine Regelausbildung aufgrund der der Art und Schwere der Behinderung auch unter der Anwendung eines Nachteilsausgleichs nicht in Frage kommen, gibt es Ausbildungen mit besonderen Regelungen. Sie orientieren sich an regulären Ausbildungsberufen, sind aber theoriereduziert und berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse der Jugendlichen. Über die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten informiert die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit und der Integrationsfachdienst
In einem ausführlichen Gespräch besprechen die jungen Menschen mit Einschränkungen zusammen mit Ihren Eltern / Erziehungsberechtigten und den Beraterinnen und Beratern für Berufliche Rehabilitation und Teilhabe der Agentur für Arbeit die bisherigen Leistungen, Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeiten. Die Lage und Entwicklung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wird hierbei in den Kontext gesetzt und angemessen berücksichtigt. Es besteht die Möglichkeit, dass die Beraterinnen und Berater weitere Fachdienste (z.B. der berufspsychologische Service der Agentur für Arbeit) hinzuziehen.
Die Ergebnisse aller Beratungen, Gutachten und sonstigen Feststellungen werden zusammengefasst. Die Beraterinnen und Berater der Agentur für Arbeit entscheiden in jedem Einzelfall individuell, ob die Voraussetzungen für die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur für Arbeit vorliegen.
Darüber hinaus gibt es viele Angebote der Agentur für Arbeit, die allen Jugendlichen zur Vorbereitung auf eine Ausbildung und zur Unterstützung während der Ausbildung zur Verfügung stehen.
Agentur für Arbeit - Hilfen für Jugendliche mit Behinderungen
Agentur für Arbeit - Ausbildung vorbereiten und unterstützen
Benötigten SchülerInnen und Schüler während der Berufsausbildung eine behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung, ist die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt (nicht die Krankenkasse) zuständig. Eine Bewilligung der entsprechenden Leistung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Hilfen werden beispielsweise nur gewährt, wenn Sie zum Ausgleich einer Behinderung für eine ganz spezielle Form der Berufsausbildung erforderlich ist.
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
E-Mail: Karlsruhe-Rastatt.262-Reha2@arbeitsagentur.de
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt | Berufliche Rehabilitation und Teilhabe
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Integrationsamt Erzbergerstr. 119, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 8107 - 0
Mit dem Ausbildungsgeld fördert die Agentur für Arbeit die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Es dient dem Lebensunterhalt des Menschen mit Behinderungen. Die Höhe ist abhängig von der Art der Ausbildung, von der Wohnsituation, vom Alter, vom Familienstand und vom Einkommen des Antragstellers. Das Ausbildungsgeld wird in der Regel nur für die erste Berufsausbildung geleistet.
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
E-Mail: Karlsruhe-Rastatt.262-Reha2@arbeitsagentur.de
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt | Berufliche Rehabilitation und Teilhabe
Betriebe und Einrichtungen, die behinderte oder schwerbehinderte Menschen ausbilden oder beschäftigten, können durch die Bundesagentur für Arbeit, die Integrationsämter und andere Rehabilitationsträger Unterstützung in Form von Zuschüssen, Darlehen oder Bonuszahlungen erhalten. Möglich sind unter anderem Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder für behinderungsgerechte Ausstattung von Ausbildungsplätzen. Die Bundesagentur für Arbeit fördert Ausbildungsplätze mit dem sogenannten Ausbildungszuschuss. Dieser kann bei Bedarf gezahlt werden, wenn von Seiten der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers mit einem Mehraufwand in den Bereichen Einarbeitung, Wissensvermittlung oder Vermittlung von Sozialkompetenzen zu rechnen ist. Förderungshöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab.
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
E-Mail: Karlsruhe-Rastatt.262-Reha2@arbeitsagentur.de
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt | Berufliche Rehabilitation und Teilhabe
Jugendliche mit Behinderungen, die in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden, erwerben mit der erfolgreichen Teilnahme an der Abschlussprüfung einen anerkannten Ausbildungsabschluss. Dies ist unabhängig davon, ob sie für die Prüfungen einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen oder nicht.
Für Jugendliche, die aufgrund einer Behinderung keinen anerkannten Ausbildungsberuf erlernen können, entwickeln die zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) Ausbildungsregelungen aus anerkannten Ausbildungsberufen. Bei diesen fachpraktischen Ausbildungen besteht durch ein weiteres Ausbildungsjahr die Möglichkeit, den Abschluss der Regelausbildung zu erreichen.
Für Studieninteressierte mit und ohne Beeinträchtigungen gilt gleichermaßen, dass die formalen Zugangsvoraussetzungen (zum Beispiel die allgemeine Hochschulreife) erfüllt sein müssen.
Auch im Studium haben Menschen mit Behinderung aber das Recht auf Nachteilsausgleiche. Diese werden immer individuell und auf die jeweilige Situation hin gestaltet und hängen zum Beispiel vom jeweiligen Studienfach und den Auswirkungen der Behinderung ab. Die Leistungsziele der Studien- und Prüfungsordnung ändern sich dadurch nicht, aber es können zum Beispiel Abgabefristen und Prüfungszeiten verlängert werden oder individuelle Regeln bezüglich der Präsenzpflicht vereinbart werden.
An allen Hochschulen gibt es Beauftragte und Beratungen zum Studium mit Behinderungen. Die Kontaktdaten können über die Seite des Studentenwerks ermittelt werden:
Umfangreiche und übersichtliche Informationen zu den Themen Bildung, Berufswahl und Qualifizierungsmöglichkeiten bietet das Webportal REHADAT.
REHADAT ist ein Angebot des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).