Inklusion beim Übergang in die weiterführende Schule

Fragen und Antworten

Am Ende der dritten Klasse wird überprüft, ob Ihr Kind weiterhin Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat. Sie werden von der Klassenlehrkraft zu einem Gespräch zum Entwicklungsstand Ihres Kindes eingeladen. Es kann auch eine sonderpädagogische Lehrkraft an diesem Gespräch teilnehmen.

Die Schule verfasst einen Entwicklungsbericht, mit dem das Staatliche Schulamt den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot weiterhin feststellt oder aufhebt. Sie bekommen den Bescheid schriftlich zusammen mit einer Kopie des Entwicklungsberichts.

Wenn das Entwicklungsgespräch ergibt, dass Ihr Kind kein sonderpädagogisches Bildungsangebot mehr benötigt, wird es ab Beginn der vierten Klasse regulär unterrichtet und bekommt eine Schulempfehlung für eine weiterführende Schule. Auch wenn ihr Kind keinen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat, kann es an der allgemeinen Schule weiterhin Anspruch auf spezielle Förderangebote oder sonderpädagogische Beratung und Unterstützung haben. Diese Möglichkeiten werden im Entwicklungsgespräch individuell für Ihr Kind besprochen.

Auch beim Übergang auf die weiterführende Schule können Sie als Eltern entscheiden, ob Ihr Kind an einer allgemeinen Schule (inklusiv) oder an einem SBBZ zur Schule geht.

  1. SBBZ (Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren)  gibt es mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten. In welche Schule Ihr Kind kommt, hängt vom Förderschwerpunkt ab.
  2. Inklusives Schulangebot. Ihr Kind geht in eine allgemeine weiterführende Schule. Es nimmt am allgemeinen Unterricht teil und bekommt dort sonderpädagogische Unterstützung. Es wird nach dem Bildungsplan des jeweiligen Förderschwerpunktes unterrichtet. Alle Kinder haben das Recht auf ein inklusives Schulangebot.

Jede Art der Beschulung hat Vor- und Nachteile. Sie müssen die Entscheidung nicht alleine treffen.

Das Staatliche Schulamt kann Sie vor der Entscheidung beraten. Dabei werden die Möglichkeiten aufgezeigt, die für Ihr Kind an einem SBBZ oder an einer allgemeinen Schule bestehen.

Außerdem besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung durch die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

Um bei der Entscheidung zu unterstützen, ob eine inklusive Beschulung das Richtige für Ihr Kind ist, veranstaltet die Bildungsregion Karlsruhe einmal im Jahr das Elternforum Inklusion. Hier werden die wichtigsten Verfahrensschritte für eine inklusive Beschulung erklärt und Sie können Ihre Fragen direkt an die zuständigen Ansprechpersonen stellen.

https://www.bildungsregion-karlsruhe.de/anbieter-details/eutb-der-paritaetischen-sozialdienste-ggmbh-karlsruhe/

EUTB Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. Karlsruhe

Entscheiden Sie sich für den Unterricht in einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ), können Sie Ihr Kind mit dem Feststellungsbescheid des Staatlichen Schulamts im zuständigen SBBZ anmelden.

Staatliches Schulamt Karlsruhe - Unterstützungsangebote der SBBZ

Wenn Sie ein inklusives Bildungsangebot für Ihr Kind wählen, füllen Sie das INKLU-Formular „Übergang“ aus und geben es bei der Grundschule ab, die Ihr Kind derzeit noch besucht. Sie können auf dem Formular angeben, welche möglichen Schulen Sie sich für Ihr Kind wünschen.

Achtung: Nicht immer kann eine inklusive Beschulung an der Schule umgesetzt werden, die von den Eltern gewünscht wird. Falls Ihr Kind Anspruch auf zieldifferenten Unterricht hat, ist das inklusive Bildungsangebot grundsätzlich gruppenbezogen anzulegen. In der Bildungswegekonferenz werden die Möglichkeiten besprochen und es wird nach einer gemeinsamen Lösung gesucht.

Staatliches Schulamt Karlsruhe - INKLU-Formulare

Eine inklusive Beschulung ist grundsätzlich an allen weiterführenden Schularten möglich. Welche Schularten geeignet sind, hängt von den individuellen Voraussetzungen Ihres Kindes ab. Bitte nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten an der Schule oder am Staatlichen Schulamt und die Informationsveranstaltungen der in Frage kommenden Schulen.

Der Wechsel in ein inklusives Schulangebot ist möglich. Füllen Sie hierzu das INKLU-Formular „Übergang“ aus.

Staatliches Schulamt Karlsruhe - INKLU-Formulare

Ihr Kind kann an einer weiterführenden Schule mit Ganztagsangebot zur Schule gehen. Bitte informieren Sie sich vor der Entscheidung für eine bestimmte Schule, ob es dort ein ganztägiges Schulangebot gibt.

Es kommt darauf an, ob Ihr Kind an der inklusiven Schule zielgleich oder zieldifferent unterrichtet wird.

Wenn es zielgleich unterrichtet wird, macht es den Schulabschluss, der an der gewählten Schulart angeboten wird.

Wenn das Kind zieldifferent unterrichtet wird, richtet sich der Schulabschluss nach den Bildungsplänen des jeweiligen Förderschwerpunkts.

„Zielgleich“ bedeutet, dass das Kind beim inklusiven Unterricht die gleichen Lernziele erreichen soll wie die anderen Schülerinnen und Schüler der Klasse. „Zieldifferent“, dass für das inklusiv beschulte Kind der Bildungsplan des jeweiligen Förderschwerpunkts gilt. Das bedeutet, dass die Lernziele für das Kind an seine oder ihre Möglichkeiten angepasst werden.

Das sonderpädagogische Gutachten über Ihr Kind enthält immer auch eine Aussage darüber, ob es „zielgleich“ oder „zieldifferent“ unterrichtet werden kann.

In der Bildungswegekonferenz wird darüber beraten, an welcher Schule Ihr Kind inklusiven Unterricht bekommen kann und welche Maßnahmen dafür notwendig sind. Die von Ihnen im INKLU-Formular gewünschte Schule muss dabei berücksichtigt werden. Es wird auch darüber beraten, welche Unterstützung und welche Hilfsmittel notwendig sind, damit Ihr Kind am inklusiven Unterricht teilnehmen kann.

Die Bildungswegekonferenz findet unter der Leitung des Staatlichen Schulamts statt. Dazu eingeladen werden die in Frage kommenden Schulen, die Eltern oder Erziehungsberechtigten, die begutachtende Sonderschullehrkraft, das Schul- und Sportamt als Schulträger sowie die Sozial- und Jugendbehörde als Leistungs- und Kostenträger.

Sie bekommen einen oder mehrere Vorschläge, an welcher Schule Ihr Kind inklusiv unterrichtet werden kann. Ziel der Bildungswegekonferenz ist, dass die Erziehungsberechtigten und die beteiligten Stellen zu einer einvernehmlichen Lösung kommen.

Staatliches Schulamt Karlsruhe - Fachbereich Inklusion

Elternratgeber "Inklusion macht Schule"

Nach der Bildungswegekonferenz teilen Sie als Eltern oder Erziehungsberichtigte dem Staatlichen Schulamt mit, für welche Schule Sie sich entschieden haben. In einem Schreiben teilt das Staatliche Schulamt Ihnen und den Stellen, die an der Bildungswegekonferenz beteiligt sind, Ihre Entscheidung mit. Sie können nun Ihr Kind an der von Ihnen gewählten Schule anmelden.

Kann Ihr inklusiv beschultes Kind nicht alleine zur Schule gehen, können Sie Kostenersatz dafür bekommen, wenn Sie Ihr Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem privaten PKW zur Schule bringen. In Fällen, wo dies nicht möglich ist, kann das Schul- und Sportamt auf Antrag eine Schülerbeförderung mit einem Kleinbus oder einem PKW organisieren.

Voraussetzung dafür ist, dass die Notwendigkeit einer Beförderung mit einem ärztlichen Attest bestätigt wird. Auch der Feststellungsbescheid (Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot) muss dem Schul- und Sportamt vorgelegt werden. Ein Anspruch auf die Einrichtung einer Beförderung besteht nicht.

Fragen, die im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung zu klären sind, können auch Gegenstand der Bildungswegekonferenz sein.

Schul- und Sportamt Karlsruhe

Telefon: 0721 133-4158 oder 4167

E-Mail: schuelerbefoerderung@sus.karlsruhe.de

Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler

Manche inklusiv beschulten Kinder brauchen im Schulalltag eine Person, die sie individuell unterstützt: eine Schulbegleitung. Die Frage, ob und in welchem Umfang ein Kind eine Schulbegleitung braucht, wird am Einzelfall geprüft und in der Bildungswegekonferenz besprochen. Für die Genehmigung einer Schulbegleitung ist die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe zuständig.

Wenn Sie der Meinung sind, dass für Ihr Kind eine Schulbegleitung notwendig ist, können Sie einen Antrag bei der Sozial- und Jugendhilfe stellen. Für Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung ist die Eingliederungshilfe zuständig. Für Kinder mit seelischer Behinderung ist das Jugendamt zuständig. Wenn eine Schulbegleitung genehmigt wird, entstehen den Eltern dafür keine Kosten.

Sachbearbeitung Eingliederungshilfe

Nr. Buchstaben Name Telefon (0721) E-Mail
2281 E und U –Y Buchhammer,Marina 133- 5185 2281.buchhammer@sjb.karlsruhe.de
2285 F – K und Z Müller, Monika 133- 5512 2285.mueller@sjb.karlsruhe.de
2282 L – T Schick, Alexandra 133- 5753 2282.schick@sjb.karlsruhe.de

 

Wenn für Ihr Kind eine Schulbegleitung genehmigt ist, übernimmt die Sozial- oder Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe die Kosten hierfür. Dann können Sie sich mit den Karlsruhe Anbietern für Schulbegleitungen in Verbindung setzen und einen Anbieter beauftragen.

Die Krankenkasse ist der erste Ansprechpartner, wenn Ihr Kind spezielle Hilfsmittel braucht, um am Unterricht teilzunehmen. Wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, kann ein Antrag auf Kostenübernahme beim bei der Eingliederungshilfe gestellt werden. Dafür ist die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe zuständig.

Sozial- und Jugendbehörde - Jörg Rudolf

Telefon: (0721) 133- 5921

E-Mail: joerg.rudolf@sjb.karlsruhe.de

Gegenseitiger Austausch stärkt und verbindet. Der Verein „EFI – Eltern und Freunde für Inklusion“ veranstaltet monatlich eine Beschulungsbörse, bei der sich Eltern kennenlernen und unabhängig austauschen können, die für ihre Kinder ein inklusives Schulangebot wählen wollen. Auch gemeinsame Freizeitmöglichkeiten werden angeboten.

EFI - Beschulungsbörse

Beim Weg in die inklusive Beschulung unterstützen das Fachteam Inklusion im Staatlichen Schulamt und die ehrenamtlichen Elternlotsen des Vereins „EFI – Eltern und Freunde für Inklusion“ kostenlos.

Staatliches Schulamt - Fachbereich Inklusion

EFI - Elternlotsen

Nicht immer läuft alles reibungslos. Die kommunale Behindertenbeauftragte ist eine wichtige Ansprechpartnerin. Sie vertritt die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Karlsruhe. Sie hilft Menschen mit Behinderungen dabei, ihre Rechte wahrzunehmen. Und sie kann bei Verhandlungen mit Schulen und Behörden unterstützen und vermitteln.

Die kommunale Behindertenbeauftragte arbeitet unabhängig und ist nicht weisungsgebunden.

Zudem unterstützen auch bei Schwierigkeiten die ehrenamtlichen Elternlotsen des Vereins „EFI – Eltern und Freunde für Inklusion“ kostenlos.

Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Karlsruhe

Umfangreiche Informationen zum Thema Inklusion in der Schule findet sich auf der Internetseite des Fachbereichs Inklusion im Staatlichen Schulamt Karlsruhe.

Speziell für Eltern, die sich ein inklusives Schulangebot für ihr Kind wünschen, gibt es den Elternratgeber „Inklusion macht Schule“ der Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V.

Staatliches Schulamt - Fachbereich Inklusion

Elternratgeber "Inklusion macht Schule"