Inklusion in der Grundschule

Fragen und Antworten

Als Eltern können Sie prüfen lassen, ob Ihr Kind Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat. Ein Anspruch kann vorliegen, wenn Ihr Kind eine Behinderung hat oder in seiner Entwicklung auffällig oder verzögert ist. Wenden Sie sich dazu an die Grundschule in Ihrem Schulbezirk.

Das Staatliche Schulamt beauftragt ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit der Erstellung eines Gutachtens über Ihr Kind. Dann entscheidet das Staatliche Schulamt auf Grundlage dieses Gutachtens, ob Ihr Kind Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat oder nicht.

Staatliches Schulamt Karlsruhe - Fachbereich Inklusion

Idealerweise ein Jahr vor der Einschulung, also im letzten Kindergartenjahr. Die Überprüfung ist aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. In der Kindertagesstätte ist die Kooperationslehrkraft eine wichtige Ansprechperson zu diesem Thema.

Die sonderpädagogische Förderung in Baden-Württemberg ist in folgende Förderschwerpunkte unterteilt:

  • Lernen
  • Hören
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Geistige Entwicklung
  • Sehen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Schüler in längerer Krankenhausbehandlung

Für jeden Förderschwerpunkt gibt es eigene Bildungspläne. Auch bei inklusiven Bildungsangeboten werden die Lernziele nach dem Bildungsplan des jeweiligen Förderschwerpunkts festgelegt.

Informationen des Kultusministeriums Baden-Württemberg zu den Förderschwerpunkten und Bildungsplänen

Sie als Eltern entscheiden, ob Ihr Kind an einer allgemeinen Grundschule (inklusiv) oder an einem SBBZ zur Schule geht.

  1. SBBZ (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum). SBBZ gibt es mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten. In welche Schule Ihr Kind kommt, hängt vom Förderschwerpunkt ab.
  2. Inklusives Schulangebot. Ihr Kind geht in eine allgemeine Schule. Es nimmt am allgemeinen Unterricht teil und bekommt dort sonderpädagogische Unterstützung. Alle Kinder haben das Recht auf ein inklusives Schulangebot.

Jede Art der Beschulung hat Vor- und Nachteile. Sie müssen die Entscheidung nicht alleine treffen.

Das Staatliche Schulamt kann Sie vor der Entscheidung beraten. Dabei werden die Möglichkeiten aufgezeigt, die für Ihr Kind an einem SBBZ oder an einer allgemeinen Schule bestehen.

Staatliches Schulamt Karlsruhe – Fachbereich Inklusion

Außerdem besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung durch die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

EUTB Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. Karlsruhe

EUTB der Paritätischen Sozialdienste Karlsruhe

Entscheiden Sie sich für den Unterricht in einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ), erhalten Sie vom Staatlichen Schulamt einen entsprechenden Bescheid und können ihr Kind im zuständigen SBBZ anmelden.

Staatliches Schulamt Karlsruhe - Unterstützungsangebote der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

Wenn Sie ein inklusives Bildungsangebot für Ihr Kind wählen, füllen Sie das INKLU-Formular aus und geben es bei der zuständigen Grundschule Ihres Wohnbezirks ab. Sie können auf dem Formular angeben, welche mögliche Schulen Sie sich für das Kind wünschen.

Achtung: Nicht immer kann eine inklusive Beschulung an der Schule umgesetzt werden, die von den Eltern gewünscht wird. In der Bildungswegekonferenz werden die Möglichkeiten besprochen und es wird nach einer gemeinsamen Lösung gesucht.

Staatliches Schulamt Karlsruhe - INKLU-Formular

„Zielgleich“ bedeutet, dass das Kind beim inklusiven Unterricht die gleichen Lernziele erreichen soll wie die anderen Schülerinnen und Schüler der Klasse. „Zieldifferent“, dass für das inklusiv beschulte Kind der Bildungsplan des jeweiligen Förderschwerpunkts gilt. Das bedeutet, dass die Lernziele für das Kind an seine oder ihre Möglichkeiten angepasst werden. Dies bedeutet, dass Ihr Kind nicht immer die gleiche Leistung erbringen muss, wie die Kinder in einer Regelklasse.

Das sonderpädagogische Gutachten über Ihr Kind enthält immer auch eine Aussage darüber, ob es „zielgleich“ oder „zieldifferent“ unterrichtet werden kann.

Inklusiv beschulte Kinder können grundsätzlich an der Ganztagsschule und an den Betreuungsangeboten teilnehmen, die den Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Schule zur Verfügung stehen. Ihren Betreuungswunsch können Sie im INKLU-Formular angeben.

Bitte informieren Sie sich vor der Entscheidung für eine Schule, welche Betreuungsformen dort angeboten werden. Wenn für die inklusive Betreuung bestimmte Voraussetzungen notwendig sind, kann dies in der Bildungswegekonferenz besprochen werden.

Ganztagsangebote für Schulkinder in Karlsruhe

Auch an den Schülerhorten ist eine inklusive Betreuung möglich. Es empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem gewünschten Schülerhort, da die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze begrenzt ist. Ein Anspruch auf einen inklusiven Betreuungsplatz im Schülerhort besteht nicht.

Schülerhorte in Karlsruhe

In der Bildungswegekonferenz wird darüber beraten, an welcher Schule Ihr Kind inklusiven Unterricht bekommen kann und welche Maßnahmen dafür notwendig sind. Die von Ihnen im INKLU-Formular gewünschte Schule wird dabei berücksichtigt. Es wird auch darüber beraten, welche Unterstützung und welche Hilfsmittel notwendig sind, damit Ihr Kind am inklusiven Unterricht teilnehmen kann.

Die Bildungswegekonferenz findet unter der Leitung des Staatlichen Schulamts statt. Dazu eingeladen wird eine der in Frage kommenden Schulen, die Eltern oder Erziehungsberechtigten, die begutachtende Sonderschullehrkraft, das Schul- und Sportamt als Schulträger sowie die Sozial- und Jugendbehörde als Leistungs- und Kostenträger.

Sie bekommen einen oder mehrere Vorschläge, an welcher Schule Ihr Kind inklusiv unterrichtet werden kann. Ziel der Bildungswegekonferenz ist, dass die Erziehungsberechtigten und die beteiligten Stellen zu einer einvernehmlichen Lösung kommen.

Staatliches Schulamt Karlsruhe - Fachbereich Inklusion

Nach der Bildungswegekonferenz teilen Sie als Eltern oder Erziehungsberichtigte dem Staatlichen Schulamt mit, für welche Schule Sie sich entschieden haben. In einem Schreiben teilt das Staatliche Schulamt Ihnen und den Stellen, die an der Bildungswegekonferenz beteiligt sind, Ihre Entscheidung mit. Sie können nun Ihr Kind an der von Ihnen gewählten Schule anmelden.

Kann Ihr inklusiv beschultes Kind nicht alleine zur Schule gehen, können Sie Kostenersatz dafür bekommen, wenn Sie Ihr Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem privaten PKW zur Schule bringen. In Fällen, wo dies nicht möglich ist, kann das Schul- und Sportamt auf Antrag eine Schülerbeförderung mit einem Kleinbus oder einem PKW organisieren.

Voraussetzung dafür ist, dass die Notwendigkeit einer Beförderung mit einem ärztlichen Attest bestätigt wird. Auch der Feststellungsbescheid (Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot) muss dem Schul- und Sportamt vorgelegt werden. Ein Anspruch auf die Einrichtung einer Beförderung besteht nicht.

Fragen, die im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung zu klären sind, können auch Gegenstand der Bildungswegekonferenz sein.

Schul- und Sportamt Karlsruhe

Telefon: 0721 133-4158 oder 4167

E-Mail: schuelerbefoerderung@sus.karlsruhe.de

Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler

Manche inklusiv beschulten Kinder brauchen im Schulalltag eine Person, die sie individuell unterstützt: eine Schulbegleitung. Die Frage, ob und in welchem Umfang ein Kind eine Schulbegleitung braucht, wird am Einzelfall geprüft und in der Bildungswegekonferenz besprochen. Für die Genehmigung einer Schulbegleitung ist die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe zuständig.

Wenn Sie der Meinung sind, dass für Ihr Kind eine Schulbegleitung notwendig ist, können Sie einen Antrag bei der Sozial- und Jugendhilfe stellen. Für Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung ist die Eingliederungshilfe zuständig. Für Kinder mit seelischer Behinderung ist das Jugendamt zuständig. Wenn eine Schulbegleitung genehmigt wird, entstehen den Eltern dafür keine Kosten.

Sachbearbeitung Eingliederungshilfe

Nr. Buchstaben Name Telefon (0721) E-Mail
2281 E und U –Y Buchhammer,Marina 133- 5185 2281.buchhammer@sjb.karlsruhe.de
2285 F – K und Z Müller, Monika 133- 5512 2285.mueller@sjb.karlsruhe.de
2282 L – T Schick, Alexandra 133- 5753 2282.schick@sjb.karlsruhe.de

 

Wenn für Ihr Kind eine Schulbegleitung genehmigt ist, übernimmt die Sozial- oder Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe die Kosten hierfür. Dann können Sie sich mit den Karlsruhe Anbietern für Schulbegleitungen in Verbindung setzen und einen Anbieter beauftragen.

Die Krankenkasse ist der erste Ansprechpartner, wenn Ihr Kind spezielle Hilfsmittel braucht, um am Unterricht teilzunehmen. Wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, kann ein Antrag auf Kostenübernahme durch die Eingliederungshilfe gestellt werden. Dafür ist die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe zuständig.

Sozial- und Jugendbehörde - Jörg Rudolf

Telefon: (0721) 133- 5921

E-Mail: joerg.rudolf@sjb.karlsruhe.de

Gegenseitiger Austausch stärkt und verbindet. Der Verein „EFI – Eltern und Freunde für Inklusion“ veranstaltet monatlich eine Beschulungsbörse, bei der sich Eltern kennenlernen und unabhängig austauschen können, die für ihre Kinder ein inklusives Schulangebot wählen wollen. Auch gemeinsame Freizeitmöglichkeiten werden angeboten

EFI - Beschulungsbörse

Beim Weg in die inklusive Beschulung unterstützen das Fachteam Inklusion im Staatlichen Schulamt und die ehrenamtlichen Elternlotsen des Vereins „EFI – Eltern und Freunde für Inklusion“ kostenlos.

Staatliches Schulamt Karlsruhe - Fachteam Inklusion

EFI - Elternlotsen

Nicht immer läuft alles reibungslos. Die kommunale Behindertenbeauftragte ist eine wichtige Ansprechpartnerin. Sie vertritt die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Karlsruhe. Sie hilft Menschen mit Behinderungen dabei, ihre Rechte wahrzunehmen. Und sie kann bei Verhandlungen mit Schulen und Behörden unterstützen und vermitteln.

Die kommunale Behindertenbeauftragte arbeitet unabhängig und ist nicht weisungsgebunden.

Zudem unterstützen auch bei Schwierigkeiten die ehrenamtlichen Elternlotsen des Vereins „EFI – Eltern und Freunde für Inklusion“ kostenlos.

Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Karlsruhe

Umfangreiche Informationen zum Thema Inklusion in der Schule findet sich auf der Internetseite des Bereiches Inklusion im Staatlichen Schulamt Karlsruhe.

Speziell für Eltern, die sich ein inklusives Schulangebot für ihr Kind wünschen, gibt es den Elternratgeber „Inklusion macht Schule“ der Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V.

Staatliches Schulamt - Fachbereich Inklusion

Elternratgeber "Inklusion macht Schule"